FAQ - Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir für Sie eine Sammlung an häufig gestellten Fragen und Antworten gesammelt.
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Frage des Kunden: In der Zulassungsbescheinigung für mein Motorrad ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Darf ich dann also Reifen vorne und hinten mischen? Auch Profile und unterschiedliche Hersteller?
Unsere Anwort:
Eigentlich sollte man davon ausgehen, daß die Eintragung im Fahrzeugschein rechtlich verbindlich ist. - Ist aber (leider!) bei der Bereifung nicht so. - Hierzu folgender Fall:Die Eintragung im Fzg.-Schein einer Ducati Monster 900 lautet: Nur die beiden Reifengrößen (vorne + hinten) sind eingetragen. Und zusätzlich unter Bemerkungen - Reifen nur von einem Hersteller - ohne weitere Eintragungen zur Bereifung.
Es wurde ein neuer Vorderreifen des gleichen Herstellers (wie hinten) montiert - allerdings ein anderes (neueres, moderneres) Profil. Beim TÜV wurde dies mit dem Hinweis auf eine Freigabe des Reifenherstellers bemängelt, und die Abnahme verweigert.
Stellungsnahme des TÜV:
Auch wenn keine Fabrikats bzw. Profilbindung im Fzg.-Schein eingetragen ist, muß man trotzdem die Reifenfreigaben der Fahrzeug- oder Reifenhersteller beachten.
Fazit: Fahrzeughersteller oder uns befragen!
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Frage des Kunden: Meine Winter/Sommerkompletträder haben erst 6.000 km gelaufen. Warum sollen die beim Umstecken ausgewuchtet werden?
Hintergrund:
Man möchte - verständlicherweise - nicht mehr Geld ausgeben als nötig.Unsere Anwort:
Beim Rädertausch Sommer/Winter bzw. umgekehrt werden die Räder üblicherweise - falls keine Technischen Hindernisse vorhanden - von hinten nach vorne - eventuell auch von rechts nach links - getauscht. Hierdurch wird ein gleichmäßiges Ablaufbild erzeugt. Die Reifen werden auf den nicht angetriebenen Achsen nicht zu alt. Auswaschungen und Sägezahnbildung werden vermieden, was zu größerer Laufruhe der Räder beiträgt und die Abrollgeräuche minimiert.Bevor die Räder umgesteckt werden, müssen sie auf Rundlauf, Beschädigungen, eingedrungene Fremdkörper usw. geprüft werden. Das geschieht auf einer Radauswucht-Maschine, die dem Bediener auch die vorhandene Unwucht anzeigt die dann natürlich gleich beseitigt wird. Das spart Zeit, Kosten und Ärger. Steckt man die Räder nur um, ohne die Rundlaufprüfung zu machen, sind Laufunruhe und Vibrationen schon vorprogramiert.
Wohlgemerkt - Kosten und Ärger auf Seite des Kunden - denn der muß nochmals in die Werkstatt weil es nun doch vibriert - und die Mehrkosten sind auch noch da!
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Frage des Kunden: Winterreifen sind jetzt vorgeschrieben - stimmt das?
Unsere Antwort:
J-ein - der Gesetzgeber hat einen Gesetzentwurf in Arbeit der ab 2006 Gültigkeit haben soll. Leider ist der Inhalt sehr schwammig formuliert. So heißt es unter anderem darin, daß für Fahrzeuge "unter winterlichen Bedingungen" Winterausrüstung vorgeschrieben ist.Was aber sind "winterliche Bedingungen"? - reichen Temperaturen um den Gefrierpunkt - oder sind darunter Schneebedeckte Straßen zu verstehen - oder - oder - oder - ?
Sicherlich wird das zu einigen Prozessen führen, die dann aber mit Sicherheit auch keine Klarheit herbeiführen werden.
Der eigentliche Punkt ist unserer Meinung nach die Versicherung. Denn die werden - und das nicht zu Unrecht! - darauf achten, daß im Schadensfall genau definiert ist welche Bedingungen zum Unfallzeitpunkt herrschten und mit was für Reifen die Fahrzeuge - Verursacher und Geschädigter - unterwegs waren. Hier kann eine Teilschuld von "nur" 20% schon richtig teuer werden! Meistens ist eine kleine Schramme schon teurer als ein Satz Winterreifen!
Unsere Empfehlung: Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, bleibt Ihnen nur die Umrüstung auf Winterreifen. Für Vielfahrer und Wintersportler gibt es da kaum Alternativen.
Eine Alternative für Wenigfahrer oder Leute die aus der Stadt kaum herausfahren, ist vielleicht ein
Ganzjahresreifen
Ein Ganzjahresreifen ist - wie der Name schon sagt - ein Kompromis für das ganze Jahr. Nicht ganz so gut wie ein reinrassiger Winterreifen - aber auch nicht so schlecht wie ein Sommerreifen unter winterlichen Bedingungen. Sie tragen ein M+S-Symbol auf der Seitenwand und sind als Winterreifen zugelassen.
Fragen Sie uns - wir beraten Sie gern welcher Reifen für Sie der richtige ist.
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Frage vieler Kunden: Kann man Reifen reparieren?
Unsere Antwort: Man kann. - Aber...
Bei der Reifenreparatur PKW sind einige Dinge zu beachten. Zu allererst - welche Geschwindigkeits-kategorie hat der Reifen. Bei "T" und "H" (T = 190km/h / H = 210km/h)Reifen sehen wir kein Problem. Bei allen in der Geschwindigkeitsstufe darüber zugelassenen Reifen und bei Zweiradreifen lehnen wir eine Reparatur ab.
Natürlich kommt es dann auf die Art der Verletzung (Nagelloch, Stich/Schnittverletzung usw.) an. Anprallverletzungen oder Stich/Schnittverletzungen im Seitenwandbereich sind aus Sicherheits-gründen nicht zu reparieren.
Bei der Reparatur wird der Reifen erst einmal von außen, und nach einer Druckprüfung auch von innen kontrolliert. Hierbei wird der Schadensumfang geprüft und ermittelt ob die Reparatur möglich ist.
Der Lochkanal wird dann entsprechend vorgearbeitet und anschließend mit speziellem Reparaturmaterial verschlossen und vulkanisiert. (Zur Erklärung: Vulkanisieren kann man sich in etwa so vorstellen wie schweißen bei der Metallverarbeitung) Nach dem vulkanisieren wird der Reifen wieder auf seine Felge montiert, nochmals überprüft, ausgewuchtet und kann dann wieder weiter eingesetzt werden.
Wir werden häufig gefragt ob man nicht " mal eben" einen " Stopfen" reinsetzen könnten... Gemeint ist hier eine Notreparatur, die leider oft als vollwertige Reparatur angeboten und ausgeführt wird. Hierzu können wir nur sagen - die Leute die so etwas machen wissen nicht was sie tun... Solche "Stopfen" sollen als Notreparatur bis zur nächsten Werkstatt helfen - und nicht weiter! Die Höchstgeschwindigkeit mit einem mittels Stopfen repariertem Reifen beträgt 60km/h!!! Nach spätestens 400 Km ist der Reifen auszutauschen!!! Die Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen VkBl. 2001 und der § 36 StVZO. sagt übrigens unter anderem: Ziff. 3.1 Grundsätzlich ist jeder Reifen vor der Reparatur zur Analyse des Schadens... von der Felge zu demontieren. Weiter steht hier unter Ziff. 3.5 Schäden die an Reifen, die mittels Pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden. Unter Ziff. 3.6 Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Reifenschadens ist unzulässig!
Fazit: Wenn eine Reparatur möglich ist - dann bitte richtig und vom Vulkaniseur / Reifenfachbetrieb.
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Frage des Kunden: Welcher Luftdruck ist der richtige für mein Fahrzeug?
Hier finden Sie den Luftdruckrechner von Conti - www.conti-Luftdruck.de
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Frage vieler Kunden: Bei meinem Fahrzeug haben sie mir die neuen Reifen auf die Hinterachse montiert - obwohl ich Frontantrieb habe. Ist das richtig
Unsere Antwort:
Das ist richtig! - Auch wenn es erstmal nicht logisch erscheint. Die Reifenindustrie hat das sehr ausführlich getestet, und ist zu diesem Ergebnis gekommen.Nachzulesen auf allen web-sites der Reifenindustrie - unter Technischen Informationen / Stichwort- verzeichnis. Oder beim Adac unter: www.adac.de - Stichwort Reifen.
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Samstag: Nur nach vorheriger Terminabsprache!
(Im Januar / Februar und im Juli / August
haben wir Samstags geschlossen)